Guide du collectionneur

Kunstankäufe für das Unternehmen steuern optimieren: Der vollständige Leitfaden zum Aillagon-Gesetz

Lila6 Min.
Kunstankäufe für das Unternehmen steuern optimieren: Der vollständige Leitfaden zum Aillagon-Gesetz

Ein viel zu wenig genutzter Mechanismus

Ein Kunstwerk für sein Unternehmen erwerben, es in den eigenen Räumen ausstellen und die Investition von seinem steuerpflichtigen Ergebnis abziehen: Genau das sieht Artikel 238 bis AB des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuchs vor, das sogenannte "Aillagon-Gesetz", seit 2003. Zwei Jahrzehnte später bleibt dieser Mechanismus bei KMU-Geschäftsführern und Angehörigen der freien Berufe weitgehend unbekannt.

Dieser Leitfaden erläutert das System, seine Bedingungen, die Berechnung, seine Grenzen und was es konkret für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 1 bis 10 Millionen Euro bedeutet – das Segment, in dem es am relevantesten ist.

Das Prinzip in zwei Sätzen

Ein Unternehmen, das der Körperschaftsteuer unterliegt oder der Einkommensteuer in der Kategorie der gewerblichen Einkünfte, kann den Erwerbspreis von Originalwerken lebender Künstler von seinem steuerpflichtigen Ergebnis abziehen, verteilt über 5 Jahre zu gleichen Raten, bis zu einer jährlichen Obergrenze.

Diese Obergrenze: 0,5 % des Umsatzes (netto), vermindert um Spendendeleistungen. Wenn der Abzug eines Jahres die Obergrenze überschreitet, ist der Überschuss nicht vortragbar. Daher ist es wichtig, seine Ankäufe pro Geschäftsjahr gut zu dosieren.

Wer kann davon profitieren

Berechtigt sind:

  • Gesellschaften, die der Körperschaftsteuer unterliegen (SAS, SARL, SA, SCA…).
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften (Betriebsvermögen).

Nicht berechtigt sind:

  • Freiberufler mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit (Anwälte, Ärzte, Architekten in freier Praxis). Das Aillagon-Gesetz deckt diese Kategorie nicht ab. Eine Wirtschafts- und Prüfungsgesellschaft oder eine Anwaltsgesellschaft, die der Körperschaftsteuer unterliegen, können jedoch davon profitieren.
  • Verbände, die nicht den kommerziellen Steuern unterliegen.

Ein oft vergessener Punkt: Eine Holdinggesellschaft unter Körperschaftsteuer, die die Büroräume besitzt und an das operative Unternehmen vermietet, kann ebenfalls Werke erwerben und vom Mechanismus profitieren, vorausgesetzt, das Werk wird an einem öffentlich zugänglichen Ort ausgestellt.

Die strikten Bedingungen

Drei Bedingungen, alle obligatorisch:

  1. Lebender Künstler zum Zeitpunkt des Erwerbs. Der Kauf eines Werkes eines verstorbenen Künstlers berechtigt zu keinem Aillagon-Vorteil (es gibt andere, strengere Regelungen für alte Werke).
  2. Originalwerk: Gemälde, Skulptur, Zeichnung, Grafik, Kunstfotografie (limitierte nummerierte Ausgabe), Wandteppich. Reproduktionen, nicht nummerierte Multiples und dekorative Werke ohne Signatur sind ausgeschlossen.
  3. Ausstellung für die Öffentlichkeit oder Mitarbeiter über 5 Jahre, an einem öffentlich zugänglichen Ort: Empfangshalle, Konferenzraum, gemeinsamer Arbeitsplatz, Lobby. Das Werk darf nicht im Privatbüro des Geschäftsführers oder in einer Privatresidenz aufbewahrt werden.

Das Werk muss als immaterieller Vermögensgegenstand in der Bilanz des Unternehmens eingetragen werden, auf einem Konto 218 (sonstige körperliche Anlagen).

Die Berechnung: ein konkretes Beispiel

Nehmen wir ein KMU mit einem Jahresumsatz von 2.000.000 € (netto), das ein Werk für 15.000 € (netto) erwirbt.

SchrittBerechnungBetrag
Jährliche Obergrenze0,5 % × 2.000.000 €10.000 € / Jahr
Theoretischer Abzug15.000 € ÷ 5 Jahre3.000 € / Jahr
Im Vergleich zur Obergrenze3.000 € < 10.000 €OK, vollständig abzugsfähig
Steuereinsparung (25 % KSt.)3.000 € × 25 % × 5 Jahre3.750 € über 5 Jahre

Mit anderen Worten: Bei einem Werk im Wert von 15.000 € erstattet der Staat 3.750 € durch Steuereinsparung. Netto-Kosten nach Steuern: 11.250 €, wobei das Werk vollständig Eigentum des Unternehmens bleibt und in der Bilanz aktiviert wird.

Ambitionierterer Fall, gleicher Umsatz, Erwerb für 50.000 €:

  • Theoretischer jährlicher Abzug: 50.000 / 5 = 10.000 €
  • Obergrenze: 10.000 € → genau im Plafond
  • Steuereinsparung: 50.000 × 25 % = 12.500 € über 5 Jahre verteilt

Darüber hinaus muss man entweder den Kauf auf zwei Geschäftsjahre verteilen oder akzeptieren, die Differenz zur Obergrenze zu verlieren. Eine gute Galerie weiß, wie man einen optimierten Akquisitionsplan erstellt.

Die Formalitäten: weniger aufwändig als erwartet

Es gibt kein spezifisches Aillagon-Formular, keine vorherige Genehmigungsanfrage. Das Verfahren läuft in drei Schritten ab:

  1. Bei Erwerb: Die Galerie stellt eine nominative Rechnung auf den Namen des Unternehmens aus (mit seiner SIRET und Umsatzsteuer-ID). Das Werk wird auf Konto 218 aktiviert.
  2. Bei Abschluss: Der außerbilanziellen Abzug wird auf dem Formular 2058-A (Ergebnissteuererklärung für körperschaftsteuer-pflichtige Gesellschaften) gemeldet, Zeile "Verschiedene Abzüge", Feld XG. Ein freier Anmerkungstext in den Anlagen verweist auf Artikel 238 bis AB und gibt den Namen des Künstlers, das Werk und den Preis an.
  3. Über 5 Jahre: Belege aufbewahren (Rechnung, Authentizitätszertifikat, Foto der Ausstellung in den Räumen). Im Fall einer Betriebsprüfung überprüft die Behörde die Zugänglichkeit des Werkes.

Ihr Steuerberater kennt wahrscheinlich schon den Mechanismus; falls nicht, geben Artikel 238 bis AB und der BOI-BIC-CHG-70-10 des Amtlichen Blattes der öffentlichen Finanzen die gesamte Dokumentation vor.

Über die Steuereinsparung hinaus: warum es sich lohnt

Die Steuereinsparung von 25 % wäre bereits ausreichend, um den Kauf zu rechtfertigen. Das Interesse geht darüber hinaus:

  • Arbeitsumgebung. Ein Originalwerk verändert eine Eingangshalle, einen Konferenzraum, ein Open Space. Die Wirkung auf die Wahrnehmung durch Mitarbeiter, Kunden und Partner ist unmittelbar und nicht mit einem Plakat zu vergleichen.
  • Unternehmenskultur. Einen Künstler zu erwerben bedeutet auch, etwas über das Unternehmen zu erzählen: sein Verhältnis zur langen Zeitspanne, zum Handwerk, zum Einzigartigen. Mehrere unserer Kunden haben daraus einen roten Faden gemacht (ein neuer Kauf pro Jahr, präsentiert in der Generalversammlung).
  • Vermögenswert. Das Werk bleibt aktiviert, wertet nicht ab wie IT-Ausrüstung und kann an Wert gewinnen, wenn der Künstler bekannter wird. Nach 5 Jahren kann es behalten, weiterverkauft oder auf den Geschäftsführer übertragen werden (mit entsprechenden Steuerverpflichtungen).
  • Sanfte Kulturförderung. Einen lebenden Künstler zu unterstützen bedeutet, zeitgenössische künstlerische Schöpfung zu finanzieren. Dies ist im strikten Sinne keine Kulturförderung, aber die Auswirkungen auf das künstlerische Ökosystem sind real.

Ein praktisches Beispiel mit der Galerie Roz In Winter

Wir begleiten regelmäßig Unternehmen bei dieser Art von Ankauf. Unser Standardangebot für einen ersten Schritt:

  1. Besichtigung der Räume oder Austausch von Plänen und Fotos, um mögliche Aufstellungsorte zu identifizieren (Beleuchtung, Format, Höhe).
  2. Vorauswahl von Werken, die dem auf dem Umsatz des Unternehmens optimierten Aillagon-Budget entsprechen.
  3. Endgültige Auswahl in der Galerie, idealerweise in Gegenwart des Geschäftsführers oder der Entscheidungsträger.
  4. Rechnungsstellung auf die SIRET des Unternehmens, Authentizitätszertifikat, Lieferung und Installation inbegriffen.
  5. Erläuternder Vermerk für Ihren Steuerberater zur Abzug über 5 Jahre.

Wir bieten auch eine Rückkauferklärung zu 50 % des Kaufpreises nach dem 5. Jahr für Unternehmen, die ihre Sammlung erneuern möchten. Diese Option beeinträchtigt nicht den Steuervorteil (ein möglicher Verkauf generiert einfach eine zum Zeitpunkt seiner Realisierung steuerpflichtige Einnahme).

Darüber sprechen

Wenn Sie Geschäftsführer eines KMU oder einer solchen Gesellschaft sind und dieser Mechanismus Sie interessiert, ist das Einfachste, direkt darüber zu sprechen. Wir vereinbaren einen Termin in der Galerie, in Barbizon, oder wir fahren zu Ihnen nach Paris für Ankäufe über 10.000 €. Eine Stunde genügt, um Ihre Situation, Ihre Obergrenze durchzugehen und drei oder vier geeignete Vorschläge zu machen.

Unternehmenskontakt: artistesrozinwinter@gmail.com · +33 6 10 71 13 25

Kunstankäufe für das Unternehmen steuern optimieren: Der vollständige Leitfaden zum Aillagon-Gesetz · Galerie Roz In Winter | Galerie Roz In Winter